Leistungssportförderkriterien
Alpin 2020/21
Trainingsbeiträge: Kinder/Schüler
Trainingsbeiträge 80.- Euro
Fördermaßnahmen Kinder/Schüler
Platz 1-3 der Gaubestenliste Schüler (DSV-Punkte) oder Gaubestenliste Kinder (Sparkassen-Pokal-Gesamtwertung bzw. Chiemgaurangliste) 100 % aller nachgewiesener Kosten für Training und Wettkampf
50 % für Platz 4-6 und 33 % für Platz 7 und 8 (von mindestens 10 Läufer in der Wertung.) Abrechnung erfolgt nach Veröffentlichung der offiziellen Ranglisten, dazu ist erforderlich, die Seilbahn/Liftkarten geordnet vorzulegen.
Erstattungsfähig: Trainingsgebühr, Liftkarten Training- und Wettkampf, Hochfellnseilbahn bzw. Fünf-Berge-Karte oder Schneewinklkarte, Startgelder,
Regelung DSV-Punktefahrer
Bis 100 DSV-Punkte und mindestens einmal auf dem Podium: 100 % Kostenerstattung für Rennen (Startgeld, Salzburgcard oder dergl.)
Regelung FIS
Bei entsprechendem Leistungsnachweis (FIS-Punkte) und Perspektive:
Kostenerstattung Seilbahn, Übernachtung. Kostendeckelung.
Die Fördermittel werden nur dann “ausgeschüttet“, wenn die Ziele, Vorgaben und Gepflogenheiten des Skiclubs Bergen akzeptiert werden. Dazu zählt die Teilnahme an der Clubmeisterschaft (sofern keine Terminüberschneidung mit DSV-Punkterennen) und Jahreshauptversammlung. Die Mitglieder der einzelnen Leistungsgruppen verpflichten sich, die Auflagen des Hauptsponsors Adelholzener Alpenquellen zu erfüllen (Logo auf Helm, Anorak) und sich in Werbemaßnahmen eventuell weiterer Sponsoren des SC Bergen einbinden zu lassen.
Regelung Sportordnung allgemein
Startgelderstattung nur für Veranstaltungen, die von Sportvereinen oder Sportverbänden organisiert werden. Nicht: gewerbliche Anbieter (Eventagenturen)
Procedere
Auszahlung nach Erscheinen der Schlusslisten FIS, DSV, Skiverband Chiemgau . Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch. Keine Mehrfachförderung. Belege, die nach dem 11. April eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
16.04.2020
Dr. Jürgen Schmid
1. Vorsitzender